In seiner bisherigen Form stand das Abkommen im krassen Widerspruch zum europäischen Verständnis eines angemessenen Datenschutzes. Die Entscheidung des Gerichtshofes, die zunehmende Relevanz in einer sich digitalisierenden Wirtschaft gerecht zu werden, ist ein elementarer Schritt in Richtung verbindlicher Rahmenbedingungen. Während deutsche Unternehmen bisweilen enorme Auflagen von deutschen sowie europäischen Behörden erfüllen mussten, war es internationalen IT-Konzerne – dank Safe Harbour – möglich, sich diesen Auflagen teilweise zu entziehen.

Ab dem 2. Februar treten die Gremien erneut zusammen, um eine Anschlussvereinbarung auszuhandeln. Einfach wird ein Kompromiss nicht, da die aktuelle Fassung des entsprechenden US-Gestzesentwurfs ‚Judicial Redress Act‘ tendenziell die Sicherheitsinteressen der USA vor die Grundrechte europäischer Bürger stellt.
Auf der anderen Seite stärkt das Ende von Safe-Harbor mitunter mittelständische europäische Unternehmen von Software-Produkten. Denn Aussagen zu Serverstandorten wie „Software Hosted in Germany“ geben Kunden momentan eine klare Orientierung bei der Anschaffung von sicheren Cloud-Produkten. Schon früh hat sich die Stuttgarter Internetagentur visual4 gegen die Verwendung von Amazon ec2 oder Microsoft Azure als Basis für die eigenen Cloud- und Hosting-Angebote entschieden. Datenschutz und Datensicherheit hatten hier von Anfang an absolute Priorität.

„Safe Harbor für ungültig zu erklären, hat für unsere Kunden keinerlei Konsequenzen“ erklärt Björn Rafreider, Geschäftsführer der Stuttgarter Agentur visual4. „Die Daten unserer Kunden werden ausschließlich in einem zertifizierten Rechenzentrum in Stuttgart gespeichert; so gewährleisten wir unseren Kunden eine vertrauenswürdige Cloud Plattform“, erklärt Rafreider und fährt fort: „Wir geben jedem Unternehmen die nötige Sicherheit, Cloud-Technologie sicher einzusetzen.“

Das flexible Modell von 1CRM ermöglicht zudem auch das Hosting auf einer privaten Cloud oder in einem beliebigen Rechenzentrum.