In diesem Video erfahren Sie, wie Sie eigene Steuerkennungen und Steuersätze für Ihre Produkte, Angebote und Rechnungen anlegen können.
Wechseln Sie zum Menüpunkt Steuersätze
über Administration
> Angebote und Rechnungen
.
Legen Sie über Neu
einen von Ihnen verwendeten Steuersatz an, üblicherweise mit 19 %, und vergeben Sie bpsw. den Namen MwSt
.
Gehen Sie zurück und wechseln Sie zu Steuerkennungen
.
Fügen Sie nun den erstellten Steuersatz über Bestehenden Datensatz hinzufügen
in der bereits angelegten Standard Steuerkennung
hinzu.
Bei Steuerkennungen sollten Sie immer im Feld Steuerberechnungsmethode
immer die Option Steuerliste anwenden
verwenden. Alle weiteren Optionen füllen Sie gemäß Ihren Wünschen aus.
Sie können eine Steuerkennung bei Produkten oder bei Firmen hinterlegen, die anschließend in Rechnungen und Angeboten angewendet werden. In der Regel bietet es sich an, die Steuerkennung bei den Produkten zu hinterlegen.
Wenn Sie jedoch z. B. Kunden im EU-Ausland haben, setzen Sie die Steuerkennung bei den betreffenden Firmen. Denn hier greift die innergemeinschaftliche Lieferung, sodass Sie bei allen Rechnungen und Angeboten keine Steuer berechnen. Auf diese Weise brauchen Sie nur eine IGL-Steuerkennung zu erstellen, der Firma zuzuweisen und alle Rechnungen sowie Angebote an diese Firma werden steuerfrei berechnet.
Wenn Sie sowohl in der Firma als auch im Produkt eine Steuerkennung definieren, trumpft immer der Eintrag in der Firma.
Öffnen Sie ein beliebiges Produkt und gehen Sie in den Bearbeitungsmodus.
Wählen Sie unter Steuerkennung
die Steuerkennung aus, die den angelegten Steuersatz beinhaltet. In unserem Fall wäre das die Standard Steuerkennung
.
Sie können über die Massenaktualisierung die Steuerkennung gleich für mehrere Produkte anpassen.
Öffnen Sie eine beliebige Firma und gehen Sie in den Bearbeitungsmodus.
Wählen Sie unter Verkaufsinformationen
> Steuerkennung
die Steuerkennung aus, die den angelegten Steuersatz beinhaltet. In diesem Fall wäre das z. B. die innergemeinschaftliche Lieferung
.
Bei der kaufmännischen Rundung auf 2 Kommastellen kann es zu kleinen Abweichungen zwischen 1CRM und anderen System wie DATEV kommen, weil die Systeme z. B. unterschiedliche Rundungsregeln anwenden. Eine Rundungsdifferenz kann ebenfalls abhängig vom Aufbau der Rechnung auftreten, weil 1CRM unterschiedliche Berechnungsmethoden anwendet (siehe nachfolgende Beispiele).
Wichtig ist: Diese Rundungsdifferenz ist ein Verhalten, das häufig in Software-Systemen auftritt und betrifft daher nicht nur 1CRM.
Beispiel 1: Rechnungsaufbau mit Gruppen
Wenn Sie die Rechnung mit Gruppen aufbauen, berechnet 1CRM die Mehrwertsteuer pro Gruppe bzw. bei nur einer Position pro Position, rundet das Gruppenergebnis und addiert die Gruppenergebnisse am Ende auf:
Beispiel 2. Rechnungsaufbau ohne Gruppen
Wenn Sie die Rechnung ohne Gruppen aufbauen, berechnet 1CRM die Mehrwertsteuer vom Gesamtnetto. Hier haben Sie dann eine Differenz von 1 Cent verglichen zum ersten Beispiel:
Um mit diesen Rundungsdifferenzen umzugehen, können Sie ein Interimskonto bzw. ein Rundungsdifferenzkonto einrichten. Einen Überblick dazu gibt Ihnen die Wissensseite von Lexware (externe Verlinkung).
Alternativ lässt sich einrichten, dass 1CRM mit mehr Nachkommastellen rechnet. Diese Lösung bietet sich für den B2C-Bereich an, in dem Sie mit Brutto-Preisen arbeiten, und muss von uns individuell konfiguriert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall also gern an uns!