Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 13. Juli 2017 eine neue Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“ veröffentlicht. Ziel des Förderprogramms ist es, die „Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben“ und so KMUs sowie Handwerksbetrieben den „Übergang in die digitale Wirtschaft“ zu erleichtern. Das BMWi sieht dies als wichtigen Faktor, um die Wettbewerbsfähigkeit auch von kleineren Unternehmen zu sichern.

Inhalt

Wieviel der Kosten übernimmt das Förderprogramm go-digital?

50 % der Kosten exklusive Mehrwertsteuer übernimmt das Förderprogramm. Ein Beratertag darf dabei höchstens 1.100 € betragen.

Gefördert werden u. a. die Beratung, Installation und Anpassung von Software-Systemen, z. B. eines CRM-Systems. Auch Schulungsmaßnahmen lassen sich fördern.

Achtung: Der reine Kauf von Software ist nicht förderungsfähig. Gefördert werden „nur“ die Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Denn genau da liegt der Unterschied zwischen Erfolg und Mißerfolg eines CRM-Systems. Der Kauf an sich ist noch keine Digitalisierung. Erst wenn das CRM-System die Geschäftsprozesse des Unternehmens sinnvoll elektronisch abbildet, bekommen Unternehmen einen standhaften Fuß in die digitale Wirtschaft.

Warum fördert die BMWi die Einführung von CRM-Systemen?

CRM-Systeme sind wichtige Bausteine bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Kundendaten, Rechnungen, Angebote genauso wie Vertrieb und Marketing lassen sich durchgängig vernetzen und so manuelle Arbeitsschritte elektronisch abbilden und automatisieren. Das BMWi sieht in CRM-Systemen vor allem ein wichtiges Werkzeug in der Digitalisierung von Marketing, Verkauf und Service. Für Beschaffung und Einkauf sind laut BMWi insbesondere ERP-Systeme zuständig.

Da 1CRM jedoch einige der Funktionalitäten von klassischen ERP-Systemen beinhaltet, lassen sich nicht nur Marketing, Verkauf und Service mit dem CRM-System abbilden, sondern auch Prozesse im Bereich Beschaffung und Einkauf. Das vereinfacht den Digitalisierungsprozess, da keine Schnittstelle zwischen CRM- und ERP-System erforderlich ist.

Ist mein Unternehmen antragsberechtigt?

Die Förderung nach go-digital können Sie beantragen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Ihr Unternehmen oder Handwerksbetrieb ist rechtlich selbständig. Das heißt Sie sind entweder völlig unabhängig von anderen Unternehmen oder Ihre Partner sind mit höchstens 25 % am Unternehmen/Handwerksbetrieb beteiligt.
  • Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter.
  • Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 20 Mio. Euro.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Falls Sie in den letzten drei Jahren De-minimis-Beihilfen erhalten haben: Mit dem beantragten Projekt liegt der Betrag der De-minims-Beihilfe immer noch unter dem Höchstbetrag von 200.000 Euro.

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