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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Schließen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit 1CRM ab

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.

Da Sie mit 1CRM die personenbezogenen Daten von Ihren Kunden und Mitarbeitern verwalten, betrifft die DSGVO natürlich auch 1CRM. Diese müssen Sie nach Art. 28 DSGVO rechtlich absichern.

Wenn Sie 1CRM bei uns im Stuttgarter Rechenzentrum betreiben – also in der Cloud, dann müssen Sie mit uns (visual4 GmbH) einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen:

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