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Umsatzsteuersenkung im CRM abbilden

Wir möchten Ihnen eine Möglichkeit vorstellen, wie Sie Rechnungen, die über den 1. 7. 2020 hinausgehen, in zwei neue Rechnungen aufteilen können und wie Sie zukünftige Rechnungen mit dem jeweilig richtigen Steuersatz ausweisen.

Bitte klären Sie zuvor mit Ihrem Steuerberater, wie Sie Ihre Rechnungen ausstellen müssen.

Temporärer Steuersatz anwenden:

  1. Ändern Sie in der Administration den Standard-Steuersatz von 19 % auf 16 %. Wie Sie Steuersätze konfigurieren, ist in unserer Online-Dokumentation erklärt: Steuersätze für Angebote und Rechnungen anpassen.
    Ergebnis: Damit haben alle Produkte, die Sie einer Rechnung hinzufügen, standardmäßig den geänderten Umsatzsteuersatz.
  2. Damit Sie Rechnungen mit Leistungszeitraum vor dem 1. Juli und nach dem 31. Dezember 2020 erstellen können, brauchen Sie eine zweite Steuerkennung für den bisherigen Steuersatz mit 19 %. Legen Sie daher eine Steuerkennung an und weisen Sie den Steuersatz der Steuerkennung zu (siehe Anleitung in Schritt 1).
  3. Für gestellte Rechnungen, die durch die Mehrwertsteuersenkung ungültig geworden sind, erstellen Sie Gutschriften.
  4. Wenn Sie eine Rechnung in 2 Rechnungen aufteilen möchten, dann erstellen Sie eine Rechnung mit Leistungszeitraum bis zum 30.06.2020 mit der 19-%-Steuerkennung (in diesem Beispiel die neu erstellte Steuerkennung) und eine Rechnung ab dem 1.7.2020 mit der 16-%-Steuerkennung (in diesem Beispiel die Standard-Steuerkennung).

Sie sehen beide Steuersätze in einer Rechnung?

Dann haben Sie beide Steuersätze in einer Steuerkennung angelegt. Wichtig ist, dass Sie für jeden Steuersatz eine eigene Steuerkennung anlegen und jeder Steuerkennung nur einen Steuersatz zugewiesen haben. Steuerkennung ist zum Beispiel „UmSt“ und der Steuersatz ist „19 %“.

Aktuelle Informationen zur Umsatzsteuersenkung

Umsatzsteuer bei Abos / Dauerleistungen / wiederkehrende Leistungen

Wie es im letzten Schreiben des Finanzministeriums aussieht, könnte es die Regel zur Erleichterung geben, dass bei Dauerleistungen der Abrechnungs-End-Zeitpunkt relevant für die angewendete Steuer ist. Hostinganbieter wie z.B. Domainfactory haben dieses Vorgehen bereits veröffentlicht. Wir sind noch in der Abstimmung mit unserer Steuerberatungskanzlei, bereiten aber schon eine Lösung für wiederkehrende Leistungen in 1CRM vor, die wir dann in den nächsten Wochen auch als Problemlöser für Rechnungen, die in den nächsten 6 Monaten erstellt werden, anbieten können.

Ein paar Beispiele:
– Laufzeit 1.6. bis 31.8. => 16%
– Laufzeit 15.7. bis 15.1.2021 => 19%
– Laufzeit 15.7. bis 15.8. => 16%

(natürlich alles vorläufig und ohne Gewähr)

CRM-Dokumentation So legen Sie die Umsatzsteuer im CRM an

Die wichtigsten Informationen und Anleitungen zum Thema Steuersätze im CRM finden Sie in dieser Anleitung.

Grenzen zwischen B2B und B2C verschwimmen