Wer Mitglied in einem Verein ist, investiert freiwillig viel Zeit und das, ohne eine direkte Gegenleistung zu erwarten. Zwar ist das Vereinssterben in Deutschland ein Mythos, dennoch ist es wichtig, dass Vereine auch zukünftig attraktiv und zugänglich bleiben. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über das Vereinswesen und wie Sie die digitalen Möglichkeiten im Vereinswesen nutzen können, um Ihren Verein zukunftsfähig zu machen.

Inhalt

Allgemeines zum Vereinswesen in Deutschland

Das Vereinswesen ist die Gesamtheit der Vereine und ihrer Unternehmungen. Der Verein ist jedoch nicht die einzige mögliche Form des Zusammenschlusses. Gesetzlich und je nach Vereinszweck wird zwischen wirtschaftlichen Vereinen und ideellen Vereinen unterschieden:

Wirtschaftlicher Verein

Ein wirtschaftlicher Verein hat den Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Alle übrigen Zwecke zählen zu dem nichtwirtschaftlichen Verein – dem sogenannten Idealverein. Ein wirtschaftlicher Verein verfolgt das Ziel, seinen Mitgliedern Vermögensvorteile zu verschaffen. Beispiele für einen wirtschaftlichen Verein:

  • Spar- und Darlehensvereine
  • Sparkassenvereine
Grafik: Unterschiede wirtschaftlicher Verein und ideeller Verein
Es wird je nach Vereinszweck zwischen wirtschaftlichem und ideellen Verein (Idealverein) unterschieden.

Ideeller Verein (Idealverein)

Ein Idealverein verfolgt überwiegend ideelle Zwecke und ist die typische und häufigste Vereinsform in Deutschland. Ein Idealverein ist nicht zwangsläufig gemeinnützig und darf in gewissem Umfang auch Gewinne erwirtschaften. Das wirtschaftliche Interesse darf aber nicht Hauptzweck sein und muss dem ideellen Hauptzweck untergeordnet sein. Beispiele für einen Idealverein:

  • Geselligkeitsvereine
  • Gemeinnützige Vereine

💡 Gut zu wissen: Ein Idealverein kann zusätzlich eine GmbH gründen, wenn er nebenher z. B. noch einen Shop betreiben möchte. Hierfür empfehlen wir eine mandantenfähige Software, um beides gleichzeitig zu verwalten.

Idealvereine und Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine verfolgen vorwiegend – Achtung: Überraschung – gemeinnützige Zwecke, die der Förderung der Allgemeinheit dienen sollen. Dazu gehören z. B. Vereine zum Schutz der Bürger oder zur Förderung der Kultur.

Nicht-gemeinnützige Vereine hingegen verfolgen hauptsächlich die Freizeitinteressen seiner Mitglieder und sollen die Gesellschaft fördern. Dazu gehören z. B. Skatclubs oder reine Geselligkeitsvereine.

Idealvereine können als rechtsfähige und nicht-rechtsfähige Vereine bestehen. Ihre Rechtsfähigkeit erhalten Vereine in Deutschland durch die Eintragung ins Vereinsregister. Somit lassen sich Vereine nach dem Kriterium der Rechtsfähigkeit unterscheiden.

Erfolgsgeschichte Wie der DSLV sich digitalisierte

Was die einen als Gefahr oder zumindest als große Hürde empfinden, machen sich andere mithilfe digitaler Tools und entsprechender Software schon längst zunutze, wie die Erfolgsgeschichte des Deutschen Skilehrerverbands zeigt.

Welche Art von Vereinen gibt es im Vereinswesen?

Es gibt zwei übergeordneten Vereinsformen im Vereinswesen – der wirtschaftliche Verein und der Idealverein. Idealvereine unterscheiden sich je nach Rechtsform:

Altrechtliche Vereine

Altrechtliche Vereine sind Vereine, die bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 01. Januar 1990 existierten.

Sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen und haben somit keine Rechtsfähigkeit. Ein Beispiel für einen altrechtlichen Verein ist der Johanniterorden.

Eingetragene Vereine

Der Eingetragene Vereine (e.V.) zeichnet seinen ideellen Zweck aus. D. h. er verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck, sondern ein gemeinsames Interesse.

Ein eingetragener Verein erlangt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Vereinsregister und ist damit eine juristische Person.

Nicht-eingetragene Vereine

Nicht-eingetragene Vereine sind, wie auch eingetragene Vereine, ein Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Vereinszweck verfolgen.

Da sie sind nicht im Vereinsregister eingetragen sind, besitzen sie keine Rechtsfähigkeit und sind damit auch keine juristische Person. Daher bezeichnet man nicht-eingetragene Vereine auch als nicht-rechtsfähige Vereine.

Wie ist ein Verein organisiert?

Für die Gründung eines Vereins sind mindestens drei Gründungsmitglieder erforderlich. Ein Verein, der die Rechtsfähigkeit erlangen und eingetragen werden soll, braucht anfangs mindestens sieben. Die Gründung und Organisation eines Vereins setzt zudem voraus, eine Vereinssatzung zu erstellen sowie Vereinsorgane zu definieren.

Die Vereinssatzung

Jeder Verein benötigt eine Vereinssatzung, über die erstmalig bei der Gründung beschlossen wird und die für die Eintragung ins Vereinsregister wesentlich ist. Die Satzung legt gewisse Grundregeln fest und definiert die Art und Weise, nach der die Vereinsarbeit funktionieren soll. Folgende Punkte muss aus der Vereinssatzung hervorgehen:

  1. Name und Sitz des Vereins
  2. Vereinszweck
  3. ob der Verein eintragen werden soll
  4. Bestimmungen über Eintritt und Austritt von Mitgliedern
  5. ob und in welche Höhe Mitgliedsbeiträge zu leisten sind
  6. wie sich der Vorstand zusammensetzt
  7. Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung
  8. in welcher Form die Mitgliederversammlung einzuberufen ist
  9. wie Beschlüsse zu beurkunden sind

Weitere Angaben in der Satzung eines Vereins, wie z. B. ergänzende Vereinsregelungen und eine interne Vereinsordnung sind empfehlenswert, aber kein Muss.

Illustration: Vereinssatzung
Die Vereinssatzung ist im Prinzip die Verfassung oder das Grundgesetz eines Vereins.

Die Organe eines Vereins

Die Organe eines Vereins haben nichts mit der Leber, der Lunge oder dem Herzen zu tun. Doch eine Gemeinsamkeit haben sie: Jedes Organ soll eine bestimmte Aufgabe erfüllen.

Ein Verein selbst ist nicht handlungsfähig, sondern handelt durch seine Organe. Das zentrale Organ und gleichzeitig Pflichtorgan eines Vereins ist der Vorstand. Dieser setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Pflichtorgane sind gesetzlich im BGB vorgeschrieben, um einen Verein in Deutschland rechtskräftig einzutragen.

Neben dem Vorstand gehören zu den Pflichtorganen die Mitgliederversammlung und besondere Vertreter des Vorstands. Darüber hinaus kann der Verein in der Satzung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung weitere Organe bestimmen, die die Vereinsstruktur stärken.

Welche weiteren Organe ein Verein festlegt und über welche Kompetenzen diese verfügen, darf jeder Verein über die Satzung selbst definieren. Weitere möglichen Organe im Verein:

  • Der Beirat
  • Der Ehrenrat
  • Der Aufsichtsrat
  • Kassenprüfer:in/Kassenwart:in
  • Gremien oder Ausschüsse
Illustration: Vereinsorgane
Vereine benötigen als juristische Personen Organe, um handlungsfähig zu sein. Vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

Gremienverwaltung mit Verbandssoftware

Ein Gremium ist eine Gruppe von mehreren Personen, die zur Erfüllung von bestimmten Aufgaben zusammenarbeitet. Der Beirat z. B. ist ein Gremium mit beratender Funktion. Sie haben wenig oder keine Entscheidungsbefugnis und Kontrollfunktion, sondern konzentrieren sich auf Beratungen und Empfehlungen.

Größere Vereine sind oft über mehrere Gremien organisiert; aber auch kleine Vereine haben bestimmte Gremien wie den Vorstand. Jedes Gremium hat eine konkrete Funktion und Aufgaben, die es zu erfüllen gilt. Doch wer übt welche Funktion im Verein aus und wer ist für bestimmte Aufgaben die richtige Kontaktperson?

Eine Frage, die sich mithilfe einer Verbandssoftware leicht beantworten lässt. Eine digitale Lösung speziell für Vereine ermöglicht, Gremien sowie Mitglieder zu verwalten, die Vereinsstruktur besser zu überblicken und nach Funktion oder Zugehörigkeit zu filtern.

Die Software sorgt für einen strukturierten Informationsaustausch bei der Organisation von Gremien und Gremiensitzungen und vereinfacht daneben die Dokumentation und Kommunikation zwischen Vorstand und Mitgliedern.

MITGLIEDERVERWALTUNG FÜR VEREINE UND VERBÄNDE Bester Service für Ihre Mitglieder

Mit der Mitgliederverwaltung in 1CRM überblicken Sie alle Informationen und Vorgänge zu Ihren Mitgliedern genauso wie offene Zahlungen und erhaltene E-Mails. Automatischer Einzug der Mitglieder-Beiträge inklusive.

Fazit: Nutzen Sie die Möglichkeiten des modernen Vereinswesens

Wagen Sie den digitalen Schritt und nutzen Sie die Möglichkeiten des modernen Vereinswesens, um auch in Zukunft relevant und zugänglich zu bleiben. Immer mehr Menschen kommunizieren und organisieren sich online.

Krisen wie die Corona-Pandemie beschleunigen die Digitalisierung und verdeutlichen, dass sich das Vereinswesen immer wieder auf neue Herausforderungen einstellen muss. Umso wichtiger ist es, alte Denkmuster abzulegen und sich auf neue Strukturen einzulassen. Auf diese Weise bleibt Ihr Verein zukunftsfähig und kann sogar zur Mitgliedergewinnung und -bindung beitragen.

Die Verbandssoftware unterstützt Sie bei allen wichtigen Aufgaben rund um Ihr Vereinswesen und ist das ideale Werkzeug, damit Ihr Verein auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschaft ist.

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